Jagdbanngebiete

Jagdbanngebiete und Reservate bewahren die Vielfalt unserer Landschaft und bieten gleichzeitig wertvolle Erholungsräume. Um Wildtiere vor Störungen zu schützen, gelten klare Regeln, die ein respektvolles Miteinander von Mensch und Natur ermöglichen.
Rücksicht in sensiblen Räumen

Drei zentrale Verhaltensregeln

Die Jagdbanngebiete im Kanton Schwyz sind wertvolle Rückzugsorte für Wildtiere. Damit diese ungestört leben können und gleichzeitig ein erholsames Naturerlebnis möglich bleibt, gilt es, einige grundlegende Regeln zu beachten.
Wildtiere respektiere
Bleiben Sie auf den markierten Wegen und meiden Sie besonders sensible Zeiten wie Dämmerung, Brut- oder Aufzuchtsphasen.
Keine Störungen verursachen
Tiere dürfen nicht gestört, vertrieben oder aus dem Banngebiet herausgelockt werden. Drohnen, laute Musik oder nächtliche Aktivitäten sind verboten. Achten Sie auf Ruhe, damit die Wildtiere ungestört leben können.
Übernachtungen und Anlässe nur mit Bewilligung
Campieren und Veranstaltungen sind bewilligungspflichtig. Bitte beantragen Sie frühzeitig eine Genehmigung.

Die zwei Schwyzer Jagdbanngebiete

Im Kanton Schwyz liegen zwei der insgesamt 42 eidgenössischen Jagdbanngebiete der Schweiz. Sie zählen zu den wertvollsten Natur- und Lebensräumen der Region und bieten eindrucksvolle Landschaften sowie geschützt Rückzugsorte für zahlreiche Tierarten.

Wo liegen die beiden Jagdbanngebiete?